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Geschichten aus dem Standesamt - Adel verpflichtet!

Von Lilith Fux

 Wie begehrt Nachnamen auch heute noch sind, die auf eine adlige Familiengeschichte schließen lassen, erlebe ich als Standesbeamtin ständig. Dass eine geborene Gräfin von Kreuzberg bei einer Heirat den Namen ihres Mannes annimmt und ihren Geburtsnamen ganz ablegt, kommt seltener vor. Dann schon eher der umgekehrte Fall, nämlich dass die Braut den Gatten zum Grafen macht, manchmal sogar ganz ohne dass Adel verpflichtet... 


standesamt

Die Geschichte des europäischen Adels reicht bis in die Anfänge des 20. Jahrhunderts. Mit Inkrafttreten der Weimarer Verfassung im Jahre 1919 wurden jedoch alle Vorrechte der bis dahin privilegiertesten Gesellschaftsschicht in Deutschland abgeschafft. Während man in Österreich mit dem Adelsaufhebungsgesetz von 1919 den Gebrauch von Adelsbezeichnungen sogar unter Strafe stellte, setzte sich dies in Deutschland nicht durch. Bisherige Adelstitel wurden hier Bestandteil des Familiennamens, so dass ehemalige Prinzen, Herzöge oder Gräfinnen auch weiterhin als Blaublüter zu erkennen sind. Herrschertitel, wie König oder Fürst wurden jedoch ganz abgeschafft, auch wenn sich eine Fürstin Gloria gerne mit ihrem falschen Fürstinnentitel schmückt.

Wo viel Saturn, sprich Tradition, Hierarchie und Standesbewusstsein ist, dort wird auch Neptun auf den Plan gerufen! Sei es in Form weiterer Mogelpackungen wie falschen Prinzen, die sich für viel Geld von verarmten Prinzessinnen adoptieren lassen oder in Form von alternden echten Prinzen, die auf reiche, lustige Witwen hereinfallen. Solch unrühmliche Geschichten füllen zum Glück nur die hungrigen Seiten der Regenbogenpresse, mit der Realität hat dies erfahrungsgemäß wenig zu tun. Bei Eheschließungen unter Brautleuten mit adliger Herkunft stehen oft andere Fragen an, denn hier gilt auch heute noch die Prämisse: Noblesse oblige!

Einen adligen Familiennamen, wie z.B. Friederike Prinzessin zu Reinickendorf zu tragen, bedeutet nicht automatisch, dem erlauchten Kreis des historischen Adels anzugehören. Vor allem Frauen mit adliger Herkunft kann es nach altem Adelsgesetz passieren, dass sie bei einer nicht standesgemäßen Heirat ausheiraten. Sie gehören dann nicht mehr der adligen Gemeinschaft an, in der sie aufgewachsen sind. Nach dem sogenannten Mannesstammprinzip dürfen sie ihren adligen Nachnamen auch nicht an ihren Ehemann oder an ihre Kinder weitergeben. Legt die Braut also Wert darauf, dem erlauchten Kreise auch weiter anzugehören, sollte sie besser schon als Kind keine Radtour verpassen, die im Rahmen Adel auf dem Radl veranstaltet wird. Noch vor der Adelstanzschule hat man nämlich dort die besten Chancen standesgemäße Bande zu knüpfen, die sich später in zarte Liebesbande wandeln können.

Weniger saturnbetonten adligen Damen steht nach deutschem Recht natürlich die Möglichkeit zu, ihren adligen Familiennamen zum Ehenamen und damit auch zum Familiennamen für Ehemann und Kinder zu erklären. Dies geht jedoch nicht selten mit Ausgrenzung einher, die ganze Familienverbände belasten können. Vor allem dann, wenn die Ehe scheitert und der Exmann mit dem adligen Namen der Frau wieder eine neue Familie gründet. Nach unserem Namensrecht ist dies möglich, in Adelskreisen findet die neptunische Aufweichung der historischen Familienkette selbstredend wenig Anklang.

Der Weg zum Prinzen oder Grafen kann aber mitunter auch auf ganz unadelige Weise beschritten werden! Nämlich dann, wenn ein Mann eine Frau ehelicht, die den gängigen, bürgerlichen Familiennamen Graf oder Prinz trägt, er den Namen seiner Frau annimmt und diesen seinem eigenen Familiennamen voranstellt. In diesem Fall wird aus einem Ferdinand Friedrichshain, ein Ferdinand Prinz-Friedrichshain oder ein Ferdinand Graf-Friedrichshain. Ich habe mir sagen lassen, dass auch dann der adlige Bonusfaktor nicht ausbleibt und telefonische Tischbestellungen im Restaurant bevorzugt behandelt werden.

Prinz fand Prinzessin
Bei meinem heutigen Fallbeispiel handelt es sich um die Eheschließung eines Nachkommens aus dem ehemaligen Hochadel. Seine Braut ist bürgerliche, was jedoch in Adelskreisen kein größeres Problem darstellt, da es adligen Männern schon seit jeher erlaubt war, bürgerliche Frauen zu ehelichen. Während selbstbewusste, gebildete Frauen adliger Herkunft diesbezüglich noch um Gleichberechtigung ringen müssen, haben männliche Nachkommen meist eine andere Bürde zu tragen. Wie meinem heutigen Bräutigam auch, fällt ihnen in der Regel die Aufgabe zu, den familiären Grundbesitz zu erhalten. Ein Blick auf die Stellung Saturns im Radix des Bräutigams lässt erkennen, dass hier auch die stärkste Belastung zu finden ist.
Saturn steht standesgemäß dominant in einem Eckhaus, noch dazu stark im Steinbock. Als Herrscher vom 4. Haus in 4 verweist er auf die Herkunft, das Elternhaus und die Wohnsituation. In diesen Bereichen dürften Pflichtgefühl und Belastungen eine besonders große Rolle spielen.

StAPrinz
Abb. 1: Radix Bräutigam

Mit Pluto in 10 und in Opposition zu Saturn wird deutlich, dass gesellschaftlicher Wandel und - wie mir der Bräutigam erzählte - auch eine Reihe von Schicksalsschlägen, schwer auf ihm und seiner Verpflichtung lasteten, das Familienerbe (Saturn in 4) weiterzutragen. Obwohl der Bräutigam bei der Heirat schon über 70 Jahre alt war, wirkte er agil und voller Tatendrang, nun gemeinsam mit seiner 20 Jahre jüngeren Ehefrau, die Pflichten und Herausforderungen dieses Erbes zu meistern. Auch im Radix der Braut findet sich Saturn im 4. Haus, so dass Erhalt und Restaurierung des Familiensitzes zu einem gemeinsamen Thema wurde.

Beide waren berufstätig und stemmten die Mittel hierfür überwiegend aus ihren Gehältern. Die Vorstellung, adlige Grundbesitzer seien von Haus aus reich und ritten des Abends mit ihrer Angetrauten entspannt über die Felder ihrer Besitztümer, kann heutzutage getrost unter Märchen und Mythen verbucht werden. Obwohl von seiner Herkunft her hochwohlgeboren, hatte der Bräutigam nicht mehr als das, was er in seinem Beruf verdiente und dazu noch einen unverkäuflichen Besitz, der instand gehalten werden musste. Ein Umstand, den er im übrigen mit vielen seiner adligen Zeitgenossen teilt und der den verpflichtenden, saturnischen Part adliger Herkunft viel realer beschreibt als das, was die Regenbogenpresse darüber gerne verbreitet.

Auch im Hochzeitshoroskop der Eheleute erscheint das saturnische Thema dominant. Zum Zeitpunkt des Ja-Wortes standen Sonne und Saturn in Konjunktion am MC, was die Erhaltung der Tradition zur gemeinsamen Zielsetzung erklärt.

Heirat Prinz
Abb. 2: Horoskop vom Ja-Wort am 5.9.2008, 13 Uhr

Der Skorpionmond am Aszendenten im Trigon zu Uranus, Sonne/Saturn im Trigon zu Jupiter und die applikative Venus/Mars-Konjunktion in Waage als Tageskonstellation war nicht nur ein guter Zeitpunkt für den Neuanfang einer harmonischen Verbindung, sondern ist auch ein Garant für Kompetenz und gemeinsame Verantwortung in der Ehe. Die tiefe Emotionalität, gepaart mit echter Noblesse und lockerer, spielerischer Eleganz war eine gelungene Mischung, die sich in den Konstellationen des Hochzeitshoroskop widerspiegelte. Entsprechend standesgemäß wurde die Trauung in einem Schloss zelebriert, die Eheringe trugen - wie Siegelringe - das Familienwappen, die Hochzeitsgäste konnten gediegener und nobler kaum sein, alles in allem eine Trauung also, bei der Noblesse oblige auf einer erlösten Ebene gelebt wurde.

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Altersunterschiede
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